„Ich finde es wichtig, dass Menschen mit ihren Fähigkeiten sinnvoll umgehen und helfen, wo es nötig und möglich ist. Das ist in unserer Zeit mehr denn je gefragt.“
Sie haben die Aufsicht über die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensstücke zu führen: Was Artikel 22 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland mit einem kurzen Satz beschreibt, ist die Rechtsgrundlage für ein Ehrenamt, das eine Reihe besonderer Fähigkeiten erfordert. Wie gut es für eine Kirchengemeinde ist, wenn sie jemanden wie Karl-Ulrich Nendel für das Amt des Baukirchmeisters gewinnen kann, macht sein folgendes Statement deutlich:
„Den Kontakt zur Kirchengemeinde habe ich durch den Kindergartenbesuch meiner beiden Töchter und die Teilnahme an Veranstaltungen gefunden. 1996 wurde ich ins Presbyterium der Gemeinde gewählt; das Amt des Baukirchmeisters habe ich seit 2005 inne. Weiterlesen