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Essener Kirchengemeinden bilden sechs Gestaltungsräume

Neue Struktur der Zusammenarbeit beschlossen

(Essen, 03.06.2024) Um ihre Aufgaben und Angebote zukünftig besser aufeinander abstimmen zu können, arbeiten die 26 Essener Kirchengemeinden in sechs regionalen Gestaltungsräumen zusammen. Das hat die Kreissynode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Essen, im Juni 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Die Zuordnung zu den Gestaltungsräumen finden Sie unten auf dieser Seite.

BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG

Hintergrund für diese neue Form der verbindlichen Vernetzung ist die Frage, wie wir trotz gestiegener Anforderungen an Leitung und Organisation, neuen Vorschriften und der Herausforderung durch Klimaschutzmaßnahmen (energetische Sanierung, Gebäudebedarfsplanung), bei gleichzeitig sinkenden Mitgliederzahlen und finanziellen Ressourcen, eine attraktive und einladende Kirche bleiben können.

Seit der Entwicklung unserer neuen Konzeption haben wir Vieles erreicht: Auf gemeindlicher und gemeindeübergreifender Ebene haben wir uns auf geringere finanzielle Möglichkeiten eingestellt, Einsparprozesse angestoßen oder bereits abgeschlossen. Gemeinden haben sich für eine Fusion entschieden oder sind Kooperationen eingegangen. Aus dem Prozess der Entwicklung einer neuen Konzeption für den Kirchenkreis sind zwanzig Innovationsprojekte und drei landeskirchliche Erprobungsräume hervorgegangen. Wir sind zurecht stolz auf viele lebendige Orte und Arbeitsfelder!

Zugleich schmerzen uns die negative Entwicklung der Mitgliedszahlen und die deutliche Überlastung der Presbyterien. Wir erleben: Über die vollzogenen Maßnahmen hinaus können wir innerhalb der bestehenden Strukturen nicht weiter kürzen – hier sind wir an der absoluten Belastungsgrenze angelangt. Um uns herum verändert sich die Welt, verändern sich die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Menschen so schnell, dass unsere bisherigen Entscheidungen nicht ausreichen.

Durch das Hinterherlaufen ist die Gefahr gewachsen, „selbst auszubrennen“ – ein Teufelskreis. Denn mit Blick auf die nächste Generation ist die Gemeinschaft von Gemeinden, Diensten und Einrichtungen nicht zuletzt dafür verantwortlich, die kirchlichen Strukturen zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehört die Erkenntnis, dass es manche Arbeitsfelder und Angebote bald nicht mehr in jeder Gemeinde geben kann. Einige Schwerpunkte kirchlicher Arbeit haben nur dann eine Chance, wenn die Perspektive über die Grenzen der Gemeinden hinaus zielgerichtet auf regionale Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelenkt wird.

WAS BESCHLOSSEN WURDE

Um die erforderliche Zusammenarbeit zu erreichen und verbindlich zu verabreden, schlug der Kreissynodalvorstand der Kreissynode vor, die Bildung regionaler „Gestaltungsräume“ zu beschließen, in die die jeweiligen Kirchengemeinden ein bis drei Mitglieder entsenden, darunter maximal eine Pfarrperson. Der getroffene Beschluss im Wortlaut:

„Im Kirchenkreis Essen werden zur Förderung der Zusammenarbeit Gestaltungsräume gebildet. Jede Kirchengemeinde wird einem Gestaltungsraum zugeordnet. Der Kreissynodalvorstand verantwortet und koordiniert die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Gestaltungsräumen. Die derzeitige Zuordnung der Kirchengemeinden wird zur Kenntnis genommen. Änderungsvorschläge zur vorgelegten Zuordnung werden dem Kreissynodalvorstand zur Entscheidung zugeleitet. Über die Grenzen der Gestaltungsräume hinausgehende und andere, zum Beispiel ökumenische Kooperationen, sind ausdrücklich gewünscht.“

Mittlerweile haben alle sechs Gestaltungsräume ihre Arbeit aufgenommen. Der Kirchenkreis Essen hat für jeden Gestaltungsraum einen externen Moderator bzw. eine externe Moderatorin benannt. Außerdem sind jedem Gestaltungsraum ein Mitglied aus einem Gemeindeübergreifenden Dienst und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus der Gemeindesachbearbeitung in beratender und begleitender Funktion zugeordnet.

GESTALTUNGSRAUM NORD-WEST:
Kirchengemeinden Bedingrade-Schölnebeck, Borbeck-Vogelheim, Dellwig-Frintrop-Gerschede.

GESTALTUNGSRAUM NORD:
Kirchengemeinden Altenessen-Karnap, Katernberg, Thomasgemeinde, Schonnebeck.

GESTALTUNGSRAUM NORD-OST:
Kirchengemeinden Freisenbruch-Host-Eiberg, Königssteele, Kray.

GESTALTUNGSRAUM MITTE-WEST:
Kirchengemeinden Altstadt, Frohnhausen, Rüttenscheid, Erlöserkirchengemeinde Holsterhausen, Lutherkirchengemeinde Altendorf.

GESTALTUNGSRAUM SÜD-WEST:
Kirchengemeinden Haarzopf, Heidhausen, Kettwig, Werden, Emmaus-Gemeinde.

GESTALTUNGSRAUM SÜD-OST
Kirchengemeinden Bergerhausen, Burgaltendorf, Heisingen, Kupferdreh, Rellinghausen, Überruhr.

 

 

 

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